In unserem Haus gibt es einen Schaden bzw. eine Störung, wann wird dies behoben?
Der Schaden bzw. die Störung ist vom Hausbesorger bzw.
-betreuer bei unserer Annahmestelle unter der Telefonnummer 02742/333-5100 zu melden. Je nach Art des Schadens bzw. der Störung wird sofort eine Firma mit der Reparatur beauftragt bzw. kommt einer unserer Mitarbeiter vorbei, um den Fall zu begutachten.
Ich möchte in meiner Wohnung umbauen, darf ich das?
Der Umbau innerhalb eines Mietgegenstandes ist gem. § 9 MRG bewilligungspflichtig. Wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter/innen im Empfang oder besorgen Sie sich das entsprechende Formular im Bereich Downloads Mieter.
Meine Heizung/Therme ist kaputt, wer veranlasst und bezahlt die Reparatur?
Die derzeitige Rechtslage ist noch nicht restlos geklärt. Die Wartung und Instandhaltung dieser Geräte fällt jedenfalls in die Pflicht des Mieters. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter, bei diesem Thema liegt jeder Fall anders. Bitte halten Sie Ihre beiden letzten Wartungsbestätigungen griffbereit.
Wie wird sichergestellt, dass beauftragte Leistungen nachverfolgt und korrekt abgerechnet werden?
Unsere Mitarbeiter verfolgen den Status der Schadensmeldung und halten nicht erledigte Aufträge evident. Die erfolgte Leistung wird vom Ansprechpartner vor Ort (Hausbesorger, Mieter, o.ä.) am Arbeitsschein bestätigt. Rechnungen werden nur nach Vorlage dieser Bestätigung beglichen.
Nachbarn neben/unter/über uns verursachen unzumutbaren Lärm, wie können Sie mir helfen?
Solche Probleme sind oft schwierig zu lösen, weil der Sachverhalt von den Beteiligten meist unterschiedlich dargestellt wird. Je nach Sachlage wird im persönlichen Gespräch versucht, die Tatsachen festzustellen, auf alle Parteien beruhigend einzuwirken und im Sinne der guten Hausgemeinschaft eine friedliche Lösung herbeizuführen.
Die Kosten für die Miete werden immer höher. Warum erhöhen Sie die Mieten?
Die Höhe des Hauptmietzinses sowie Zeitpunkt und Ausmaß der Erhöhungen ist gesetzlich geregelt. Je nach dem Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Mietvertrages bezahlen Sie den gesetzlichen Kategoriemietzins oder den Richtwertmietzins. Zusätzlich werden Ihnen die Betriebskosten gemäß §§ 21 – 24 MRG verrechnet, die zum Großteil aus öffentlichen Abgaben (Müll, Abwasser, Rauchfangkehrer, etc.) bestehen. Dazu kommen noch Hausbesorgerentgelt, Kosten für Schneeräumung und Grünpflege, usw. Selbstverständlich sind wir bemüht, jenen Kostenanteil, den wir beeinflussen können, möglichst gering zu halten.